Tattoo Einverständniserklärung

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    2.Die Haftung des Studios und Tätowierers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es wurden Hauptleistungspflichten verletzt. Haftung und Schadensersatzansprüche, auch für Komplikationen jeder Art und Folgeschäden, sind damit in diesem Rahmen ausgeschlossen. Die unterzeichnende Person erklärt, ausreichend über Tattoos, die Nachbehandlung und eventuelle Komplikationen aufgeklärt worden zu sein.

    3.Ferner erklärt die unterzeichnende Person,
    – kein Bluter zu sein,
    – nicht an Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs oder Diabetes erkrankt zu sein,
    – nicht an ansteckenden Krankheiten zu leiden,
    – nicht an einem Herzklappenfehler zu leiden,
    – keine blutverdünnenden Medikamente oder Blutgerinnungshemmer, wie Marcumar oder ähnliche Medikamente, einzunehmen,
    – keine Metallallergien zu haben,
    – an keinen akuten Infektionen, wie z. B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung sowie Entzündungen im Mund oder Karies zu leiden,
    – nicht an Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildem Fleisch erkrankt zu sein.

    4.Die unterzeichnende Person erklärt, beim Tätowiertermin nicht unter Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss zustehen. Die Pflegehinweise wurden gelesen und verstanden. Die unterzeichnende Person hat entweder das 18. Lebensjahr vollendet oder hat mindestens das 16. Lebensjahr vollendet und es liegt das vollständig ausgefüllte Dokument „Einverständniserklärung für ein Tattoo bei Minderjährigen“vor. Bei Alleinerziehung ist der Nachweis zu erbringen.

    Unwahre oder nicht korrekte Angaben entbinden das Tattoostudio bzw. den Tätowierer von jeglicher Verantwortung.